Kontakt
info@sus-schauspiel-und-sprache.de
Andreas Schnell
Augarten 12
72160 Horb am Neckar
+49-176-56833330
Bitte drucken Sie das Anmeldeformular aus und senden es zurück, gerne auch als email an die obige email-Adresse
Anmeldebedingungen
1. Reservierung
Ein Teilnehmerplatz gilt als reserviert und die Anmeldung als verbindlich, wenn die Anmeldung anhand des Anmeldeformulars mit Unterschrift vorliegt. Die Anmeldung kann sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form erfolgen.
2. Durchführungsgarantie
Der Veranstalter garantiert die Durchführung der Kurse in der ausgeschriebenen Form und Länge, sofern die Hausordnung der jeweiligen Schulungsorte nichts anderes vorschreibt. Jede Änderung des Workshopablaufes wird den Teilnehmern rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn, mitgeteilt. Sollte diese Änderung entscheidende Einschränkungen mit sich bringen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Workhops zu annulieren.
3. Annullierung der Schulungsmaßnahme
Sollte es aus in Punkt 2. genannten Gründen nicht möglich sein, die Schulungsmaßnahme ordnungsgemäß durchzuführen, so hält sich der Veranstalter das Recht vor, entweder die Schulungsmaßnahme zu annulieren oder den geplanten Ablauf anzupassen. Dies ist den Teilnehmern unmittelbar mitzuteilen.Sollte dadurch eine Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich sein, resultiert für die Teilnehmer unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht (siehe dazu Punkt 4.)
4. Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Der verbindlich angemeldete Teilnehmer verpflichtet sich, die Kursgebühr mindestens eine Woche vor Beginn des Kurses an die in der Anmeldebestätigung eingedruckte Kontonummer zu überweisen. Die Kursgebühr ist ungekürzt zu entrichten, es sei denn
a. es wurde ein Rabatt vereinbart
b. es wurde Ratenzahlung vereinbart
Sollte die Durchführung des Workshops wie in Punkt 2 und 3 beschrieben, entscheidend verändert werden müssen, so hat der verbindlich angemeldete Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann binnen drei Tagen nach Zustellung der Änderungsmitteilung ohne Kosten von dem Vertrag zurücktreten.
Ein weiteres Rücktrittsrecht besteht nicht. Alles Weitere regelt Punkt 5.
5. Rücktrittsrecht des Veranstalters
Der Veranstalter hat das Recht, einem angemeldeten Teilnehmer die Teilnahme am gebuchten Workshop zu verweigern, wenn dieser
a. die vereinbarte Zahlung bis zum vertragsmäßigen Zeitpunkt nicht getätigt hat.
b. der Teilnehmer durch ein schädigendes Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf des Workshops gefährdet.
c. durch in Punkt 2 erwähnte Umstände der Kurs nicht durchgeführt werden kann.
6. Zahlungsbedingungen
Der verbindlich angemeldete Teilnehmer verpflichtet sich, die Kursgebühr mindestens eine Woche vor Beginn des Kurses an die in der Anmeldebestätigung eingedruckte Kontonummer zu überweisen. Die Kursgebühr ist ungekürzt zu entrichten, es sei denn
a. es wurde ein Rabatt vereinbart
b. es wurde Ratenzahlung vereinbart
Ratenzahlung kann auf Verlangen vereinbart werden, wenn der Teilnehmerbetrag 250 € überschreitet. In diesem Fall ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages im Voraus zu zahlen, und die anderen 50% zum vereinbarten Zeitpunkt.
Bei Annullierung des Vertrages durch den Teilnehmer gelten folgende Regelungen:
a. bis drei Wochen vor Kursbeginn: Annullierung ohne weitere Kosten möglich.
b. bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren. Sollte der Kurs mithilfe der Warteliste aufgefüllt werden können, reduziert sich der Kostensatz auf 10% der Kursgebühr. Stellt der Teilnehmer selber einen Ersatzteilnehmer, und ist der Platz nicht anderweitig über die Warteliste auffülbar, ist eine Annulierung kostenfrei.
7. Verfügungsrecht des Workshopleiters
Während der Durchführung des Workshops hat der Workshopleiter oder Dozent das Verfügungsrecht des Veranstalter
SUS-Schauspiel und Sprache, und kann alle Maßnahmen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Workshops notwendig sind, durchführen.
8. Versicherung
Während des Workshops sind die Teilnehmer im normalen Rahmen haftpflichtversichert. Für alle anderen Fälle haftet der Teilnehmer selbst.
Sprechschauspiel für Synchron und Hörspiel
SA-VCS-2522
IM AUFTRAG DER SPRECHER-AKADEMIE
Synchronsprecher werden ohne Schauspielausbildung? Was vor Jahren noch undenkbar war, ist nun möglich. Eine nur auf die Stimme orientierte Ausbildung schafft die Basis für gekonnte Darstellung von Emotionen, die es aus der jeweiligen Filmszene zu vertonen gilt. Mit dieser Vorerfahrung und einigem Talent können Sie den Anforderungen der Regisseure entsprechen. „Mehr Ironie“ „Ungeduld“ „Spöttisch“ „Enttäuscht aber nicht hoffnungslos“ und vieles mehr sind die Kommandos der Synchronregisseure, die Sie nun sofort umsetzen können. Dieses Modul enthält jedoch keine klassische Sprechtechnik oder Sprechmelodie, welche Sie in den Modulen VC1 – VC2 oder BIK jedoch nachholen können.
Für zukünftige Synchronsprecher/innen wie auch Teamleiter / Manager ein „Must Have“.
(Stimm)Schauspiel ist die unumgängliche Grundlage für Synchronsprechen / Hörspiel und Hörbuch. In diesem Online Seminar in kleinster Gruppe (max. 6 Personen) erlernen Sie die notwendigen Kenntnisse der Schauspielkunst, ohne das Sie eine langjährige Schauspielausbildung /Studium absolvieren müssen. Stimmschauspiel/ Sprech Acting in konzentrierter Form ohne den üblichen Ballast einer konventionellen Schauspielschule. Nur die für Stimme, Färbung, Ausdruck und Sprechen relevanten Themen sind Inhalt dieses Modules.
Inhalt ua:
Kurs: SA-VCS-2522:
Ab 17.03., Montag, einmal wöchentlich
Kosten: 480 €,
20 Stunden inkl. 1 Std. Einzelcoaching
ACHTUNG: DIES SIND ONLINEKURSE
Anmeldung über sprecher-Akademie
oder hier